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Berufliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin

Vom Antrag zur Urkunde: Berufliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin. Ein Beispiel.

Frau Resmija Emini stammt aus Serbien und ist 23 Jahre alt. Sie hat in Serbien 4 Jahre an der Medizinischen Fachschule in Subotica ihre Ausbildung als Krankenschwester gemacht und im Jahr 2013 erfolgreich, mit der Note sehr gut, abgeschlossen. Zwei Jahre arbeitete Frau Emini danach in Serbien als Krankenschwester. Im Frühjahr 2015 kam sie dann nach Deutschland. Auf eigene Initiative hat Frau Emini die Sprachprüfung mit dem Zertifikat B1 absolviert und begann sich zu bewerben. Es stellte sich heraus, dass sie in Deutschland als Krankenschwester ohne Berufserlaubnis (sog. Anerkennung) nicht arbeiten darf, nur als Helferin. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin zu den reglementieren Berufen gehört und damit eine Berufserlaubnis erforderlich ist. Frau Emini hat dann die Stelle als Pfleghelferin im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende GmbH angenommen. Wie Frau Emini selbst im Nachhinein sagt, war es ein harter Job, aber eine gute Entscheidung. So konnte sie die Arbeitswelt in Deutschland kennenlernen und sich die Fachsprache in der Praxis aneignen. Gleichzeitig hat sie sich dazu entschlossen, die Anerkennung ihres Berufsabschlusses aus Serbien zu erlangen.

Nach persönlichen Empfehlungen und Internetrecherchen hat Frau Emini die Anerkennungsberatungsstelle der Bildungsgenossenschaft (BIGS) aufgesucht. Das erste Gespräch fand am 23.06.2015 statt. Es begann ein langer Weg zur ersehnten Urkunde, der insgesamt 1,5 Jahre dauern sollte. Im ersten Schritt wurden alle vorgelegten Unterlagen zum Zweck der Antragsstellung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Lüneburg) auf Vollständigkeit geprüft. Dabei stellte es sich heraus, dass die Noten- und Fächerübersicht und die im Heimatland erteilte Berufserlaubnis fehlten. Für die Antragsstellung brauchte sie zudem die deutschen Übersetzungen von allen notwendigen Dokumenten. Frau Emini besorgte die fehlenden Unterlagen und ließ sie übersetzen. Seitens der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) wurde der Versuch unternommen, die Kostenübernahme über die Agentur für Arbeit (BA) zu klären. Da Frau Emini jedoch keineswegs arbeitslos und auch nicht bei der BA gemeldet war, bestand dementsprechend keine Möglichkeit, sie finanziell zu unterstützen. Sämtliche Kosten des Verfahrens hat Frau Emini deshalb allein getragen. Die Beraterin Natalia Hefele findet es bedauerlich, dass der Anerkennungszuschuss viel später in Kraft trat. Er wäre eine gute und hilfreiche Unterstützung für Frau Emini gewesen.

Am 07.09.2015 wurde dann der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung im Referenzberuf „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ beim Landesamt in Lüneburg eingereicht. Am 15.02.2016 kam die Bewertung mit dem Wortlaut: „Die automatische Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes mit der deutschen Ausbildung zur gesundheits- und Krankenpflegerin kann nicht festgestellt werden“. In dem Bescheid wurden die Unterschiede aufgelistet und weiter der Vorschlag unterbreitet, einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung an einer staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegeschule abzulegen. Gemeinsam wurden alle Optionen durchgespielt, um das Ziel der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu erlangen. Es folgte eine mühsame Suchaktion seitens der AQB, welche Varianten umsetzbar wären. Drei Göttinger Gesundheits- und Krankenpflegeschulen wurden kontaktiert. Zwei davon haben deutlich signalisiert, dass es zu zeitintensiv sei, einen individuellen Plan für die Anpassungsqualifizierung in die laufende Ausbildung zu integrieren. Zum Glück hat die Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende, in dem Frau Emini arbeitete, und vor allem Leiterin der Schule Frau Roth sofort zugesagt, sich mit der Situation auseinander zu setzen. Nach einigen Überlegungen stellte es sich heraus, dass der Anpassungslehrgang aus mehreren Gründen nicht möglich war. Zum einen wäre es schwer Frau Emini in die laufende Ausbildung einzusetzen (i.d.R. ist die Gruppengröße vorgegeben und festgelegt vor dem Beginn der Ausbildung). Zum anderen können fehlende Inhalte nicht modular belegt werden. In diesem Fall hätte Frau Emini fast die komplette Ausbildung erneut beginnen müssen. Die Kenntnisprüfung war die einzige Alternative zur Wiederholung der ganzen Ausbildung. Dazu hat das pädagogische Team der Schule seine Hilfe und Unterstützung bei der Vorbereitung zugesagt (Lehrberatung, Bücher, Kontrollabfragen).

Von April bis November 2016 lief die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, die parallel zur Vollzeitbeschäftigung als Doppelbelastung bezeichnet werden kann. Am 30.11.2016 hat Frau Emini dann die Kenntnisprüfung bestanden. Im Dezember 2016 wurde der Folgeantrag gestellt und am 17.01.2017 erhielt sie ihre Urkunde: Erteilung der Berufserlaubnis. Rückwirkend ab dem 01.01.2017 wurde sie im gleichen Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpflegerin unbefristet angestellt.

Frau Emini möchte sich weiter entwickeln und plant ein Studium aufzunehmen.

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstelle der BIGS eG (im IQ – Netzwerk) ist seit 2013 in der Region Südniedersachsen tätig. Seit vier Jahren der Anerkennungspraxis ist es die erste volle Anerkennung im Bereich Gesundheitswesen.

Natalia Hefele

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