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BIGS nimmt regelmäßige Beratung in Duderstadt bei Fragen in finanziellen Notlagen wieder auf

Welche Sozialleistungen – Arbeitslosengeld 2/Hartz4, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Kinderzuschlag, … – stehen mir zu? Wo muss der Antrag gestellt werden? Wie viel Geld bekomme ich? Wie viel Erspartes darf ich haben? Wie wird mein Lohn angerechnet? Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Zahlreiche Fragen, von denen sehr viel abhängt, beschäftigen Menschen, die Sozialleistungen beantragen. Eine unabhängige Beratung kann viele dieser Fragen beantworten sowie Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und beim Kontakt mit dem Jobcenter oder anderen Behörden bieten. Meist ist es sinnvoll, sich schon vor der Antragstellung zu informieren, um Zeit, zusätzliche Wege und das Ausfüllen von unnötigen Formularen zu vermeiden. Der Beratungsverbund der Bildungsgenossenschaft Südniedersachen nimmt die Beratungen nach der pandemiebedingten Pause jeden 1. Mittwoch im Monat von 10:00-12:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Volkshochschule in Duderstadt, Zimmer 204, wieder auf. Es ist keine Terminabsprache nötig. Die Beratungen sind kostenfrei, vertraulich und unabhängig von den kommunalen Behörden. Das Angebot richtet sich an alle Menschen im Landkreis Göttingen, die wegen Arbeitslosigkeit, auf Grund ihrer persönlichen Lebensumstände oder als „Aufstockende“ auf Leistungen angewiesen sind – oder bald angewiesen sein könnten. Weitere Informationen sind unter www.bildungsgenossenschaft.de zu finden.

IQ ANERKENNUNGS- UND QUALIFIZIERUNGSBERATUNG WIEDER AN ALLEN BERATUNGSSTANDORTEN IN PRÄSENZ MÖGLICH

Osterode. Die Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) berät und begleitet im Rahmen des IQ Netzwerkes Niedersachsen Menschen mit ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen im beruflichen Anerkennungsverfahren. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Ab sofort sind wieder Beratungsgespräche in Präsenz möglich.

„Zusätzlich zu unseren Beratungsstellen in Göttingen, Goslar und Northeim können wir nun auch in Osterode wieder persönliche Termine anbieten“, berichtet Michaela Czulak von der IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der BIGS. Im Rahmen der Corona-Pandemie habe sich zwar gezeigt, dass die telefonische und virtuelle Beratung gut funktioniere, aber das persönliche Gespräch sei immer noch der effektivere Weg, um die Menschen im Anerkennungsverfahren zu unterstützen. Das werde mit Blick auf die große Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine umso wichtiger, die jetzt verstärkt in den Beratungsstellen Unterstützung suchen. Dennoch setzen wir weiterhin auch auf die inzwischen bewährten telefonischen und digitalen Beratungsformen, kündigt Czulak an.

Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der BIGS für Menschen mit ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen findet ab dem 18.05.2022 einmal pro Monat mittwochs in der Volkshochschule Neustädter Tor 1-3, 37520 Osterode am Harz statt. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich sowie kostenfrei und unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus der Ratsuchenden.

Ansprechpartner für die Beratung in Osterode:

Herr Civar Akad
IQ Netzwerk Niedersachsen
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Mail: c.akad@bildungsgenossenschaft.de
Telefon: 0151-74395278

Informationen zu Covid19 / Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ratsuchende,

ab sofort können Sie für eine Beratung in unsere Geschäftsstelle kommen, wenn Sie ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Alle Ratsuchenden (einschließlich geimpften und genesenden Personen) benötigen aufgrund der beständig steigenden COVID-Zahlen einen Nachweis, um unsere Geschäftsstelle zu betreten.

Bitte machen Sie vor Beratungen einen Corona-Test und bringen Sie einen Testnachweis mit. Einen Beratungstermin können Sie mit uns am Telefon oder per Mail vereinbaren. Wenn Sie persönlich zu uns kommen, tragen Sie eine medizinische Maske und beachten die Abstands- und Hygieneregeln. Vielen Dank!

Nachstehende Nachweise sind gültig:

  • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
  • Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig
  • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig

Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen, die einen Nachweis vorlegen können.

Auch Beratungen am Telefon oder per Videochat sind möglich!