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Bildungsprämie: geänderte Förderbedingungen

Im Zuge der Verlängerung des Programmes Bildungsprämie bis Ende 2020 haben sich auch die Förderbedingungen geändert:

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze*
  • Aufhebung der 25- Jahre-Altersgrenze
  • Jährliche Gutscheinausgabe
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
  • Nutzung des Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen (mehrere Maßnahmen unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel und bei einem Träger)
  • Förderung von Prüfungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen.
  • Erwerbstätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche und
  • Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die individuelle Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es wird nach voheriger Beratung bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie  unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Service-Hotline 0800-2623000.

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