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Leitfaden Härtefallantrag in Niedersachsen

FairBleib SüdniedersachsenLeitfaden Härtefallantrag in Niedersachsen

Der „Leitfaden für einen Härtefallantrag in Niedersachsen“ richtet sich an Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltstitel und alle Projekte der Integrationsarbeit in Niedersachsen. Er informiert über die Möglichkeit und das Verfahren eines Härtefallantrages für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge.

Wenn eine Person kein Aufenthaltsrecht bekommt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und eine Verpflichtung zur Ausreise besteht, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Wenn die Ausreise für sie wegen einer sehr guten Integration in Deutschland eine besondere Härte darstellen würde, kann auf der Grundlage eines Härtefallantrags ein Aufenhaltstitel zuerkannt werden.  Der Antrag ist oft die letzte Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu bekommen, wenn es ansonsten keinen gesetzlichen Zugang dazu gibt.

Der „Leitfaden Härtefallantrag in Niedersachsen“ informiert über das Verfahren, die notwendigen Dokumente und darüber, worauf es beim Stellen eines Härtefallantrags ankommt.

Oft scheitern Härtefallanträge nur an fehlenden Dokumenten oder einer zu oberflächlichen Schilderung. Oft wird fälschlicherweise die Situation im Herkunftsland, nicht die eigene Integration in Deutschland geschildert. Oft fehlen notwendige Belege. Dies kann zur Ablehnung eines Antrages führen, auch wenn eine besondere Härte gegeben ist. Um dies zu verhindern hat das Institut für Angewandte Kulturforschung e.V. (ifak) 2013 im Rahmen des Projektes FairBleib Südniedersachsen den „Leitfaden Härtefallantrag in Niedersachsen“ herausgeben.

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