Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Kooperation mit der Kommune – Wo wollen wir hin?

Kultur der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Kommune

Gastbeitrag Dr. Holger Martens in „TRANSFERkompass“ Oktober/2017

Bildung ist unter anderem ein Thema, das in einer Gemeinschaft altersübergreifend von Bedeutung ist, vom Vorschul- bis zum Seniorenalter. Das Management von Bildung, insbesondere in den Übergängen und Schnittstellen, hat in den zunehmend ausdifferenzierten Bildungsstrukturen eine wichtige Bedeutung angenommen. Es bezieht sich noch oftmals primär auf verwaltungsinterne Strukturen, Schnittstellen nach „außen“ – zum Beispiel in Form von vernetzenden Gremien wie Bildungskonferenzen, Arbeits- oder Steuergruppen – werden aber zunehmend wichtiger, da Bildung nicht nur von öffentlichen, sondern auch von zivilgesellschaftlichen Strukturen und Einrichtungen thematisiert und bearbeitet wird. Im Rahmen des lebenslangen Lernens betrifft dieses besonders den überwiegenden Lebensabschnitt nach dem Ende der Schulpflicht bzw. Ausbildung. Aber schon im Vorschulbereich gibt es neben kommunalen und verbandsangehörenden Einrichtungen auch andere zivilgesellschaftliche freie Träger, wie verfasste Elterninitiativen. Unsere Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen (BIGS) ist als Akteur der Zivilgesellschaft Teil verschiedener Gremien und Projektinitiativen von oder mit Kommunen. Über diese Arbeit und den unterschiedlichen Grad der Einbindung vor Ort spüren wir die Bedeutung, die einer Öffnung kommunaler Gremien für externe Akteure bei der Bildungssteuerung im Sinne des lebenslangen Lernens beizumessen ist.

Den vollständigen Artikel können Sie hier herunterladen:
TRANSFERkompass_10_2017_Artikel Dr. Martens_Vorschlag TrAg 16.8.17

TRANSFERkompass ist die Zeitschrift der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Niedersachsen, in deren Fachbeirat die Bildunsggenossenschaft Mitglied ist.

Generalversammlung 2017: Stabile wirtschaftliche Lage, Vorstandswahlen

Bereits am 1. Juni 2017 fand die diesjährige Generalversammlung der gemeinnützigen Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) in den Räumen der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben statt.

Der Vorstand der Genossenschaft konnte auf der Versammlung erneut ein leicht positives Jahresergebnis und eine insgesamt stabile wirtschaftliche Lage berichten. Die Genossenschaft arbeitet weiterhin auf verschiedenen Feldern an der Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten, insbesondere für Migrantinnen und Migranten.

Aus dem Vorstand mit großem Dank für ihr ehrenamtliches Engagement  verabschiedet wurde Petra Abeln, die auf Grund eines beruflichen Wechsels nicht erneut für das Gremium kandidierte. Als ihr Nachfolger wurde Harald R. Losert gewählt, Regionalleiter der Katholischen Erwachsenenbildung und bisher Mitglied des Aufsichtsrats. Alle übrigen Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt.

Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Frau Marianne Stietenroth von der Ländlichen Heimvolkshochschule Mariaspring. Ihr folgt Constanze Stange von der selben Einrichtung nach.

Als weiteren Punkt beschlossen die Mitglieder eine Satzungsreform, die den bisher unabhängigen „Netzwerkbeitrag“ in einen regelmäßigen Genossenschaftsbeitrag überführt.

Bildungsprämie: geänderte Förderbedingungen

Im Zuge der Verlängerung des Programmes Bildungsprämie bis Ende 2020 haben sich auch die Förderbedingungen geändert:

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze*
  • Aufhebung der 25- Jahre-Altersgrenze
  • Jährliche Gutscheinausgabe
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
  • Nutzung des Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen (mehrere Maßnahmen unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel und bei einem Träger)
  • Förderung von Prüfungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen.
  • Erwerbstätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche und
  • Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die individuelle Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es wird nach voheriger Beratung bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie  unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Service-Hotline 0800-2623000.