Bildungsprämie

Beratung zur Bildungsprämie

Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs oder einen Lehrgang  besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.

Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da aufgrund der individuellen Einkommenssituation die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme nicht ohne Weiteres gedeckt werden können, unterstützt der Staat mit der Bildungsprämie Interessierte bei ihrer Weiterbildung.

Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch leichter finanzierbar. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein ferner mit dem Spargutschein.

Die 3. Förderphase ist bis zum 31.12.2021 verlängert. Es gelten folgende (zum Teil) geänderte Förderkonditionen:

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze*
  • Aufhebung der 25- Jahre-Altersgrenze
  • Jährliche Gutscheinausgabe
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
  • Nutzung des Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen (mehrere Maßnahmen unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel und bei einem Träger)
  • Förderung von Prüfungen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen.
  • Erwerbstätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche und
  • Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Service-Hotline 0800-2623000.

Die Beratung findet kostenlos statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Das Projekt wird finanziert durch

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