Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags 10-16 Uhr, Freitags 10-14 Uhr

Trägerverbund berufliche Integration

Brauchen Sie Hilfe? Hier bekommen Sie Antworten:

Lange-Geismar-Straße 73 37073 Göttingen

Montag-Donnerstag 10-16 Uhr Freitag 10-14 Uhr

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten

Seit März 2016 koordiniert die Bildungsgenossenschaft die Maßnahmeangebote von 12 Bildungsträgern zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt.   160406 Button Zum Kursangebot

Zielsetzung

Seit März 2016 liegen Maßnahmenangebote von 12 Trägern vor. Diese Angebote verfolgen die Ziele neben der beruflichen Orientierung und einer besseren Qualifizierung ebenso die Stärkung der sprachlichen Kompetenzen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit. Damit stellen die Angebote die Schnittstelle zwischen Empowerment und Integration dar. Die Fachgebiete, die die Maßnahmenträger anbieten, erstrecken sich von Dienstleistungen (Gastronomie, Pflege und Betreuung, Lebensmittelhandwerk sowie Hauswirtschaft) über handwerkliche Tätigkeitsfelder (Friseur, Zimmerer, Tischler, Maler, Bau, Maurer), Elektro- und Metallberufe, den EDV/IT-Bereich bis zu Lager- und Transportlogistik. Abgesehen von den dezidiert fachlichen Maßnahmenangeboten, gibt es außerdem die Möglichkeit, in der berufsfachlichen Orientierung die Arbeitsmarkt- und Berufsfelderkundung sowie betriebliche Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Für Teilnehmende, die bereits praktische Berufserfahrungen mitbringen, kann eine Überprüfung dieser in z.B. Werkstätten stattfinden. Andere im Ausland erworbenen Qualifikationsnachweise können beispielsweise in der IQ-Beratung überprüft werden. Des Weiteren ist in den meisten Maßnahmen ein Bewerbungs- und Kommunikationstraining Bestandteil der Weiterbildung. Neben der beruflichen Beratung gibt es bei einigen Maßnahmen auch eine sozialpädagogische Betreuung. Aufgrund der Verbesserungen, welche diese Qualifizierungsmöglichkeiten bieten, wird eine Steigerung der Integrationschancen für die Zielgruppe angestrebt, um eine Berufsperspektive in Deutschland aufzubauen.

Förderung der Deutschsprachkenntnisse

In den 45er Basismaßnahmen ist ein Sprachförderanteil von bis zu 49% pro Modul vorgesehen. Bei Modulen mit dezidierter beruflicher Orientierung liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung fachspezifischer Deutschkenntnisse. Die Zusammensetzung des Kurses sollte aufgrund des Sprachniveaus möglichst homogen sein.

Maßnahmen nach § 45 SGB III

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verfolgen fünf gesetzlich festgelegte Ziele. Sie sollen nach § 45 SGB III die berufliche Eingliederung durch
  • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
  • die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.
Die Förderkonditionen und –voraussetzungen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem der kooperierenden Träger sehen folgendermaßen aus: Es handelt sich um modulare Maßnahmen mit einer Dauer bis zu 13 Wochen. Gegen Ende jedes Moduls entscheidet die BA nach einem Gespräch mit dem/der Teilnehmer_in, ob ein Gutschein für eine weiterführende §45er Maßnahme ausgestellt wird, oder ob eine andere berufsorientierende Maßnahme sinnvoller erscheint. Die Koordination des Übergangs von der Sprachförderung in die § 45er Maßnahmen und von einer 45er Maßnahme in eine Ausbildung oder Beschäftigung wird von der BIGS in Abstimmung mit den Trägern übernommen.

Der Trägerverbund

Der Kooperationsverbund der beteiligten Bildungseinrichtungen verfolgt das Ziel, Maßnahmen miteinander und aufeinander abzustimmen, so dass die Bedarfe von Angeboten zur beruflichen Eingliederung (Sprach- und Qualifizierungsangebote) von Migrant_innen und Asylbewerber_innen besser gedeckt werden.
Dreizehn Bildungsträger beteiligen sich an dem Verbndprojekt.

Zwölf Bildungsträger beteiligen sich an dem Verbundprojekt.

Die Weiterbildungsträger entwickeln passende modulare Maßnahmen – Basismaßnahmen und spezialisierte berufsorientierte Maßnahmen sowie Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung – und führen diese durch. Die Träger übernehmen mit dem in den Kursen und Maßnahmen tätigen pädagogischen Personal Kompetenzerfassungen und weitere Schritte zur Integration. Mit ihrer koordinierenden Tätigkeit gewährleistet die BIGS die modulare Kombination unterschiedlicher Maßnahmen der verschiedenen Träger zu einem kohärenten Gesamtangebot. Die beteiligten Träger setzen dabei die jeweiligen Maßnahme­angebote in ihren Kernkompetenzen um.

Zielgruppe

Die Zielgruppe setzt sich zusammen aus Migrant_innen und Asylbewerber_innen sowie Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz oder ALG II beziehen und damit Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben. AVGS-berechtigt nach §45 SGB III ist wer mindestens einen 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen kann und somit einen Arbeitsmarktzugang hat. Die hier vorgestellten Maßnahmen sollen aber in der Regel von den Teilnehmer_innen besucht werden, die eine Förderung nach SGB III (Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten. Es gibt fünf Maßnahmen (BUPNET), die sich gezielt an Migrantinnen und weibliche Asylsuchende richten.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen der im Folgenden vorgestellten Maßnahmen sind Deutschkenntnisse, die sich im Referenzrahmen von A1 bis B2 befinden. 160406 Button Zum Kursangebot

Die Anerkennungsberatung richtet sich an Zuwanderinnen und Zuwanderer, die im Herkunftsland die Schule besucht, einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert haben. Viele von ihnen wollen wissen: Kann ich mit meinem Abschluss in Deutschland ohne Schwierigkeiten einen Beruf aufnehmen oder meine Ausbildung fortsetzen?

Anerkennungsberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Abschlüsse offiziell bewerten zu lassen. Sie gibt Auskunft über die nötigen Unterlagen und die Kosten der Bewertung. Sie verschafft Klarheit darüber: Werden die Abschlüsse in Deutschland voll anerkannt? Sind zusätzliche Nachweise erforderlich? Oder kann die Ausbildung leider nicht anerkannt werden?

Beratungstermine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.Unsere Beratung ist freiwillig, vertraulich undkostenlos, für die Bewertung der Abschlüsse können jedoch Kosten anfallen. Die Räume der Beratungsstelle sind barrierefrei zu erreichen.Dieses Beratungsangebot ist Teil der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Inhaberinnen und Inhaberausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse im„Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)“ (Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.)Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegrationvon Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln desBundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durchdas Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind dasBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).