Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags 10-16 Uhr, Freitags 10-14 Uhr

Qualifizierungsberatung

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Lange-Geismar-Straße 73 37073 Göttingen

Montag-Donnerstag 10-16 Uhr Freitag 10-14 Uhr

Qualifizierungsberatung für Zuwanderer

Die Qualifizierungsberatung richtet sich an Zuwanderer, die bereits einen Antrag auf Bewertung und Anerkennung ihrer ausländischen Studienqualifikationen oder Berufsabschlüsse gestellt haben. Unsere Beratung erläutert den Anerkennungsbescheid und hilft bei der Klärung der nächsten Schritte. Mit einer vollständigen Anerkennung können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder Ihre Ausbildung fortsetzen. Bei einer teilweisen Anerkennung müssen weitere theoretische oder praktische Nachweise erbracht werden. Unsere Beratung unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Fortbildungen, Qualifizierungen oder einem Praktikum. Im Falle einer Ablehnung erarbeiten wir mit Ihnen einen individuellen Qualifizierungsweg. Beratungstermine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. (Beratungsstandorte und -tage siehe Anerkennungsberatung.) Die Beratung ist kostenlos. Dieses Beratungsangebot ist Teil der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Inhaber ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse im „Förderprogramm Integration such Qualifizierung (IQ)“ (Informationen zu dem Projekt finden Sie hier…) Die Beratungsstelle wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finanziert und ist Teil des Landesnetzwerkes Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert:

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